Hinweisgeberschutz
Mit mehr als 50 MitarbeiterInnen unterliegt die Betreuungsinitiative K.i.d.S. gGmbH dem Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG BGBl.I Nr. 140 S 1. vom 02.06.2023).
(Link: https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/index.html). Diese gesetzliche Regelung schützt natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über gesetzliche Verstöße des Unternehmens erlangt haben.
Personen, die über derartige Verstöße Kenntnisse oder Fehlverhalten Kenntnis erlangen, haben die Möglichkeit diese über den "Meldekanal" der Betreuungsinitiative K.i.d.S. gGbmH vertraulich mitzuteilen.
Die Anzeige bekannt gewordener Verstöße hat dabei nicht anonymisiert zu erfolgen, als Anzeigenerstatter sind Sie ausdrücklich in weitere Folgemaßnahmen, wie z.B. der internen Untersuchung des Sachverhaltes, einzubinden. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/__1.html
Sie werden gebeten, bekannt gewordene Verstöße über die Mailadresse hinweisgeber@kids-ggmbh.de mitzuteilen. Wir nehmen sodann mit Ihnen unverzüglich und fristwahrend Kontakt auf.