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Offene Ganztagsschule (OGS)


In der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich nehmen die angemeldeten Schülerinnen und Schüler der Schule an "außerunterrichtlichen schulischen Angeboten" teil. Diese kompliziert klingende Formulierung beschreibt die grundlegende Konstruktion: Die Aktivitäten der OGS sind zwar keine Bestandteile des Unterrichts nach Stundenplan, aber doch Teil des schulischen Angebots. Das hat nicht nur Folgen für rechtliche Fragen (z.B. zum Versicherungsschutz Ihres Kindes), sondern zeigt sich auch darin, dass die Einrichtung der Schule als OGS der Zustimmung der Schulkonferenz bedarf. Diskussionen ergeben sich weniger über die Frage der Angebote zur Förderung und zur Betreuung. Häufiger zeigen sich Eltern irritiert über die Frage der verpflichtenden Bindung, auf die sie und ihre Kinder sich einlassen.

Die für Schulen und Träger verbindliche Vorgabe des Landes findet sich in Punkt 1.2 des Ganztagserlasses (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010):

„In einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich (§ 9 Abs. 3 SchulG) nimmt ein Teil der Schülerinnen und Schüler der Schule an den außerunterrichtlichen Angeboten teil. Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen Teilnahme an diesen Angeboten.“

Wie der Ausdruck 'in der Regel' zu interpretieren ist, führt immer wieder zu Diskussionen vor Ort. In unseren Einrichtungen vertreten wir - gemeinsam mit den Schulleitungen - eine Haltung, die einerseits konkrete, nachvollziehbare und vor allem für die Kinder bedeutsame Ausnahmen von der Regel möglich macht. Insbesondere besteht ausreichender Freiraum, damit Kinder in die Lage versetzt werden, regelmäßig außerschulische Angebote (z.B. Besuch der Musikschule) wie auch familiäre Zeiten wahrzunehmen, die schriftlich beantragt werden können und der schulischen Zustimmung bedürfen. Gleichzeitig plädieren wir bei allem Verständnis für die jeweiligen Wünsche der Eltern auch dafür, unseren Anspruch an die Qualität unserer Angebote umsetzen zu können. Wenn wir in der OGS mehr als eine "Verwahranstalt" für Kinder sein wollen, müssen wir für unsere Angebote verlässliche Rahmenbedingungen haben. Und dazu gehört auch das Wissen, wann welche Kinder anwesend sind und an den für sie angebotenen Aktivitäten teilnehmen können.

Zu der notwendigen Verlässlichkeit gehört auch, dass Ihre Anmeldung für ein Schuljahr gilt. Die Anzahl der gemeldeten Kinder bildet im Vorfeld die Grundlage für eine personelle und finanzielle Planung. Es ist sicherlich leicht nachzuvollziehen, dass diese Sicherheit gegeben sein muß. Aber auch hier gilt, dass aus zwingenden Gründen (aber auch nur diesen, wie z.B. ein Schulwechsel) die Vertragsgrundlage entfallen kann. Diese Punkte - ebenso wie die Frage der Festlegung der Elternbeiträge - werden durch den Schulträger geregelt und sind Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

Verlässliche Halbtagsschule (VHTS)


Im Bereich der Primarstufe ist das Betreuungsprogramm der Verlässlichen Halbtagsschule (VHTS) - auch unter dem Namen "Schule von acht bis eins" bekannt - das älteste Betreuungsangebot. Das gilt auch für die Schulen in unserem Tätigkeitsbereich. Lange bevor es die OGS gab, bemühten sich Schulen bereits, den Eltern ein verlässliches Angebot für die Betreuung ihrer Kinder auch in den Randzeiten vor und nach dem Unterricht zu machen.

Dabei schließt die Arbeit einer Schule als Offene Ganztagsschule (OGS) nicht aus, dass für Kinder, deren Eltern nur eine Betreuung bis zum Ende des Schulvormittags wünschen, ein entsprechendes Angebot parallel besteht. Dies gilt für alle Schulen, bei denen wir die Trägerschaft für die Betreuungsangebote übernommen haben.

Auch hier gilt es, Regeln zu beachten und sich über die Rahmenbedingungen des Angebotes gut zu informieren. Für die die von uns betreuten Grundschulen in Bocholt haben wir diese Informationen in einem Informationsblatt (Stand 08/2021) zusammengefasst, das Sie [hier] als PDF-Datei herunterladen können, abweichend davon sind diese bei anderen Schulträgern ggf. über deren Satzung geregelt.

Ganztag / Übermittag (ÜMI)


Aus der Notwendigkeit einer flexiblen Ausgestaltung des Schulbetriebes der Sekundarstufe I bietet K.i.d.S. gleichfalls am Bedarf ausgestaltete Angebote zur Realisierung der Ganztags- und Übermittagsbetreuung an.
Die Veränderungen der Lebens- und Arbeitsverhältnisse haben gleichfalls nicht an den weiterführenden Schulen Halt gemacht. Unter Einbindung eigener Mitarbeiter, Schulsozialarbeitern und Lehrkräften werden von uns entsprechende Anbebote zur Hausaufgabenbetreuung, Arbeitsgemeinschaften und Freizeitangeboten an den Schulstandorten realisiert. Gleichfalls ermöglichen wir eine gemeinsame Mittagspause zur Einnahme einer warmen Mahlzeit.

Für das von uns betreute Euregio-Gymnasium Bocholt finden sie [hier] (PDF, Stand 08/2022) Informationen zu den konkreten Leistungen und Angeboten.

Ferienbetreuung

Anmeldezeiten zur Ferienbetreuung

Frühling:        vom 15.01. bis zum 15.02. d.J.
Sommer:        vom 15.01. bis zum 15.05. d.J.
Herbst:           vom 01.09. bis zum 15.09. d.J.
Winter:           vom 01.09. bis zum 15.11. d.J.

Bevor Sie klicken: Beachten Sie bitte nachstehende Informationen  und  Vertragsbedingungen!

Klick mich: zur Online-Anmeldung!

Wir bieten als Träger des Offenen Ganztages (OGS)  zu den Ferienzeiten nur für bereits beschulte Kinder (!) im Grundschulalter abgestimmte Betreuungsmaß- nahmen in den Stadtbezirken von Bocholt und Südlohn an. Nach Maßgabe des OGS-Runderlasses des Ministerium für Schule und Weiterbildung bzw. der Kooperationsverträge mit den Schulträgern sind wir im Sinne der Betreuungsveranwortung des Offenen Ganztages (OGS) vertraglich angehalten, Kindern mit Betreuungsverträgen in den Ferienzeiten schul-übergreifend ein Betreuungsangebot anzubieten; entsprechend genießen diese für unsere Ferienangebote einen entsprechenden Vorzug.
Aus diesem Grund können wir Anmeldungen zu den Herbst und Winterferien erst mit dem Zeitpunkt des ersten Schultages nach den Sommerferien entgegen nehmen, damit für die neueingeschulten Kinder überhaupt noch Plätze für diese Ferienzeiten zur Verfügung stehen.

     
Unsere Betreuungsangebote in Bocholt stehen gleichfalls auch Bocholter Grundschulkindern ohne gesonderten Betreuungsvertrag offen, entsprechend nehmen wir auch für diese Kinder Anmeldungen entgegen, allerdings nur so weit die Betreuungskapazitäten dazu ausreichen.

Wir weisen darauf hin, dass wir 2024 in Bocholt unsere Betreuungskapazitäten bedeutsam ausgeweitet haben und ab diesem Zeitpunkt zumindest in den Frühlings-, Sommer- und Herbstferien ein Ganztagsangebot an allen Feriewochen anbieten.

Im Fall parallel stattfindender Ferienbetreuungen kann ein Wechsel innerhalb der Betreuungsstandorte für Ihr Kind nicht vorgenommen werden. Gleichfalls ist nach Ablauf der Meldefrist die Möglichkeit einer Stornierung des Vertrages zur Ferienbetreuung nicht mehr möglich, da wir insbesondere für Ausflugsfahrten verbindliche Zahlungsverpflichtungen bei Dritten eingehen müssen. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis.

 

Team der Ferienbetreuung (Ltg.)

(Bocholt)
Jennifer Aigner

(Bocholt)
Thorsten Hüls

(Bocholt)
Betreuungsleitung gesucht!

(Bocholt)
Simon Schmittmann

(Bocholt)
Leila Kello

(Südlohn)
Christina Peek